1. Vertragslaufzeit


Der Mitgliedsvertrag hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn nicht eine Partei vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit kündigt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen (z.B. Brief, Fax, Email); für die Einhaltung der Frist ist der Zugang der Kündigung maßgebend.

2. Beiträge


Der Mitgliedsbeitrag ist monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats zu zahlen.

3. Preise:


- Platin Mitgliedschaft: 89,00 Euro pro Monat, enthält unlimitierten Zugang zu allen Kursen plus ein Mal monatlich Personal Training oder Ernährungsberatung
- Silber Mitgliedschaft: 59,00 Euro pro Monat, enthält unlimitierten Zugang zu allen Kursen
- Gold- /Partnermitgliedschaft: 49,00 Euro pro Monat, wird gewährt, wenn zwei Personen sich gemeinsam, zeitgleich für den Abschluss einer Mitgliedschaft entscheiden. Der Mitgliedschaftsbeitrag beträgt 49 Euro pro Person. Die Mitgliedschaften sind aneinander gekoppelt, das heißt sollte ein Mitglied kündigen, so läuft auch der zweite Vertrag zur selben Frist aus.
- Mitgliedschaft Ermäßigung Student/Schüler/Rentner: 45,00 Euro pro Monat, enthält unlimitierten Zugang zu allen Kursen
- 10er Karte: 129,00 Euro, ermöglicht Zugang zu 10 Kursen. Gültig für 3 Monaten ab dem ersten Besuch.
- 10er Karte ermäßigt Student/Schüler/Rentner: 109 Euro, ermöglicht Zugang zu 10 Kursen. Gültig für 3 Monaten ab dem ersten Besuch.
- Personal Training: 60,00 Euro pro Stunde (60 min)
Die mit der Anmeldung vereinbarten Mitgliedsbeiträge gelten, soweit das Mitglied das Lastschriftverfahren vereinbart.
Ist das Lastschriftverfahren nicht vereinbart, durch das Mitglied widerrufen, oder aufgrund zweier aufeinanderfolgender Rücklastschriften durch Well in Time beendet, so sind die monatlichen Beiträge zuzüglich EUR 2,00 Bearbeitungskosten mittels Überweisung oder Barzahlung zu zahlen.
Versäumt das Mitglied den Kurs, so besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Minderung des Beitrages.
Ist das Mitglied aufgrund einer Erkrankung an der Teilnahme gehindert, so kann bei Vorlage eines ärztlichen Attestes das Vertragsverhältnis für die Zeit der Erkrankung auf Wunsch des Mitglieds ruhen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit. Eine Beitragszahlung entfällt für die Zeit des Ruhens.
Gutscheine oder Mehrfachkarten haben eine Gültigkeit von drei Jahren ab Erwerb, sofern diese noch nicht eingelöst/ angebrochen wurden.
Vereinbarte Termine beim Personal Training können 24 Stunden vor dem Termin kostenfrei storniert oder verschoben. Wird der Termin weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder verschoben, ist die Gebühr vollständig fällig.

4. Zahlungsverzug


Gerät das Mitglied in Zahlungsverzug, berechnet Well in Time pro Mahnung EUR 5,00.
Gerät das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Beiträgen in Zahlungsverzug, ist der Gesamtbetrag bis zum Ende der Vertragslaufzeit zur Zahlung fällig.
Rücklastgebühren bei erteiltem SEPA-Mandat gehen zu Lasten des Mitglieds.
Kann der Einzug der Mitgliedsbeiträge zum zweiten Mal in Folge nicht ausgeführt werden, gilt das Lastschriftmandat als vom Mitglied widerrufen. Die fälligen Beiträge sind dann fristgemäß zuzüglich der Bearbeitungspauschale (Ziffer 2.2.) durch das Mitglied zu zahlen.

5. Änderung der Kurse


Well in Time behält sich vor, einen Kurs wegen zu geringer Beteiligung oder aufgrund anderer von Well in Time nicht zu vertretender Umstände mit anderen vergleichbaren Kursen zusammenzulegen, zu verschieben oder ausfallen zu lassen. Der Teilnehmer ist in diesen Fällen berechtigt, in einen anderen Kurs seiner Wahl zu den für den Kurs angesetzten Vergütungen zu wechseln oder den Vertrag zum Änderungszeitpunkt zu beenden. Etwaige Überzahlungen werden zurück erstattet. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Ausfall von Kursen
Soweit einzelne Kurse nicht durchgeführt werden können (z.B. durch Krankheit des/der Trainer/in, höhere Gewalt), werden diese zeitnah nachgeholt. Sollte dies endgültig nicht möglich sein, erhält das Mitglied eine anteilige Vergütung des Entgelts erstattet. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.

6. Kündigung


Verträge mit einer vereinbarten Laufzeit sind vier Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündbar. Beide Parteien können das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos kündigen.
Ein wichtiger Grund für Well in Time liegt insbesondere vor,
   wenn das Mitglied mit zwei aufeinanderfolgenden Beiträgen in Zahlungsverzug ist,
   wenn eine schwerwiegende und wiederholte Störung des Hausfriedens oder der Hausordnung vorliegt,
Im Fall der fristlosen Kündigung berechnet Well in Time 75 % der Beiträge, die bis zum regulären Ablauf der Vertragslaufzeit zu zahlen wären, als Schadensersatz. Dem Mitglied bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Ein wichtiger Grund seitens des Mitglieds liegt insbesondere vor,
   soweit ein bei Vertragsschluss noch nicht absehbarer Wohnungswechsel vorliegt und die Entfernung zum Studio mindestens 20 km beträgt,
   soweit eine körperliche Beeinträchtigung mittels ärztlichem Attest nachgewiesen wird und es dem Mitglied nicht zuzumuten ist, aufgrund Dauer und Ausmaß der Beeinträchtigung am Vertrag festzuhalten
   soweit eine berufliche, bei Vertragsabschluss noch nicht absehbare Veränderung ein Festhalten an dem Vertrag für das Mitglied unzumutbar macht
   soweit die Einberufung zur Bundeswehr, die bei Vertragsschluss noch nicht absehbar war, ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht.

7. Widerruf


7.1. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), so hat er kein Widerrufs- und Rückgaberecht
gem. § 312d BGB i. V. m. §§ 355, 356 BGB. Das Widerrufsrecht gilt nur für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann).

7.2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung   von Well in Time.
Haftung
Die Haftung von Well in Time für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, bei Verletzung von Vertragspflichten, die die Erreichung des Vertragszweckes gefährden und dem Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haftet Well in Time für jeden Grad des Verschuldens. Der Haftungsausschluss gilt auch für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.
Für selbstverschuldete Unfälle des Mitglieds haftet Well in Time nicht.
Jedes Mitglied ist für seinen gesundheitlichen Zustand sowie für die körperliche Belastung, der es sich aussetzt, selbst verantwortlich. Auf Wunsch können spezielle Trainingspläne erstellt werden.
Die Haftung für Verlust/Beschädigung von Sachen, die durch den Teilnehmer in die Räume von Well in Time mitgebracht wurden, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Sachbeschädigungen durch die Teilnehmer, werden auf Kosten des Verursachers behoben.

8. Datenschutz


Nähere Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Well in Time.

9. Online-Streitbeilegung



Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten stellt die Europäische Union eine Online-Plattform (“OS-Plattform”) zur Verfügung unter http://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.