Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen des Well in Time mit Sitz in der Keplerstraße 9, 39104 Magdeburg (bzw. Strehlow Therapiezentrum GmbH, Havelstraße 23, 39126 Magdeburg) E-Mail: kontakt@wellintime.de, nachfolgend „Well in Time“ genannt.

1.2 Die AGB gelten gegenüber Kundinnen und Kunden, Teilnehmenden an Kursen und Fitnessangeboten sowie gegenüber Unternehmen und sonstigen Auftraggebern, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

1.4 Soweit für einzelne Leistungen besondere Vereinbarungen, Kursbedingungen, Mitgliedschaftsverträge, Angebote oder sonstige Vertragsunterlagen vereinbart werden, gehen diese im Falle von Widersprüchen den vorliegenden AGB vor.

1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen von Kundinnen, Kunden oder Auftraggebern gelten nur, wenn das Well in Time ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsschluss

2.1 Ein Vertrag kommt zustande durch Terminvereinbarung, Unterzeichnung eines Kurs-, Fitness- oder Angebotsvertrages, Annahme eines Angebots, Buchung einer Leistung oder tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung.

2.2 Termine können persönlich, telefonisch, per E-Mail, über Online-Kontaktformulare oder auf sonstigen durch das Well in Time angebotenen Wegen vereinbart werden.

2.4 Bei Fitnessleistungen, Präventionskursen und Leistungen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements ergeben sich Inhalt und Umfang der Leistungen aus der jeweiligen Vereinbarung, dem Angebot, der Leistungsbeschreibung oder den ausgehängten beziehungsweise veröffentlichten Informationen.

3. Termine, Terminabsagen und Ausfallhonorar

3.1 Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kunden sind verpflichtet, pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen.

3.2 Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dieser so früh wie möglich, spätestens jedoch 24 Stunden vorher abzusagen.

3.3 Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen berechnet das Well in Time ein Ausfallhonorar.

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Kündigungsfrist

4.1 Die Preise richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung, der geltenden Preisliste, dem Angebot, dem Vertrag oder den gesetzlichen beziehungsweise vertraglichen Abrechnungsgrundlagen. Die Preisliste für Verträge, Einzelkarten, Workshops und Events sind der Buchungsplattform Eversports zu entnehmen.

4.2 Die Mitgliedsbeiträge werden mit dem Datum des Vertragsabschlusses fällig. Bankrücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 10€ fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist dem „Well in Time“ unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Die Verwaltung des Mitgliedsbeitrags erfolgt über die Plattform „eversports“. Über „eversports“ wird der Beitrag monatlich eingezogen.

4.4 Besonderheiten: Partnermitgliedschaft: Die Mitgliedschaften sind aneinander gekoppelt, d.h. sollte ein Mitglied kündigen, so läuft auch der zweite Vertrag zur selben Frist aus.

4.5 Der Vertrag kann aus wichtigem Grund stillgelegt werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere eine zeitweilige Erkrankung oder ein zeitlich begrenzter Wohnortwechsel. In beiden Fällen muss die Dauer mindestens 4 Wochen überschreiten. Sämtliche Stilllegungen werden immer nur auf ganze Monate verrechnet. Ein Attest bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nach Wiedereintritt angerechnet.

4.6 Nicht genutzte Trainingstermine, Karten oder Mitgliedschaftszeiten werden nur erstattet oder verlängert, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig bis Vertragsende zu zahlen, wenn das Mitglied die Einrichtungen des Well in Time aus Gründen, die in seiner Person liegen, nicht in Anspruch nimmt.

4.7 Die Vertragslaufzeit ist abhängig vom gewählten Vertrag, diese können auf der Buchungsseite eversports.de eingesehen werden. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

4.8 Akzeptierte Zahlungsarten sind Barzahlung, EC-Karte, Kreditkarte, Überweisung, Lastschrift, Paypal. Die Zahlung der Mitgliedbeiträge erfolgt über eversports.de per SEPA Lastschrift oder per Kreditkartenzahlung. Einmalig gekaufte Karten wie z.B. Einzelkarten, 5er- oder 10er-Karten können online über eversports.de ausschließlich per PayPal oder Kreditkarte oder vor Ort in bar oder per EC-Karte bezahlt werden.

4.9 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

4.10 Gerät eine Kundin, ein Kunde oder Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist das Well in Time berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

4.11 Bei zurückgegebenen Lastschriften, fehlgeschlagenen Abbuchungen oder Rückbuchungen können die hierdurch entstehenden Bank- und Bearbeitungskosten weiterberechnet werden, soweit die Kundin, der Kunde oder Auftraggeber die Rückbuchung zu vertreten hat.

4.12 Das Well in Time kann die weitere Leistungserbringung verweigern, wenn fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet werden und kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch auf Fortsetzung der Behandlung entgegensteht.

4.13 Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder eine Schwangerschaft. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o.ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch das „Well in Time“ kann aus wichtigem Grund kündigen.

4.14 Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt, wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis Vertragsende geltend gemacht. Für diesen Fall behält sich das „Well in Time“ eine Übergabe der Forderungen an ein Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das Mitglied.

4.15 Das Mitglied ist damit einverstanden, dass nach jeder Verlängerung der Nutzungsvereinbarung die Mitgliedsgebühr angehoben werden kann, und zwar nach 3-monatiger Vorankündigung zum nächsten Monatsersten.

5. Fitness- und Kursangebote, Mitgliedschaften und Training am Gerät

5.1 Für Fitnessangebote, Training am Gerät, freies Training, betreute Trainingsangebote, 5er-Karten, 10er-Karten, Monatsmitgliedschaften oder vergleichbare Angebote gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

5.2 Voraussetzung für die Nutzung der Trainingsflächen und Geräte ist eine fachliche Einweisung durch das Well in Time, soweit diese für das jeweilige Angebot vorgesehen oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

5.3 Die Kundin oder der Kunde versichert, gesundheitlich zur Teilnahme am Training geeignet zu sein. Bei gesundheitlichen Einschränkungen, Beschwerden, Schwangerschaft, Vorerkrankungen oder Unsicherheiten ist vor Trainingsbeginn ärztlicher Rat einzuholen und das Well in Time zu informieren.

5.4 Das Training erfolgt auf eigene Verantwortung, soweit es sich nicht ausdrücklich um eine betreute therapeutische oder medizinisch angeleitete Leistung handelt.

5.5 Die Geräte und Einrichtungen sind sachgemäß, pfleglich und entsprechend der Einweisung zu nutzen. Sicherheits-, Hygiene- und Verhaltenshinweise des Personals sind zu beachten.

5.6 Das Well in Time ist berechtigt, Kundinnen und Kunden von der Nutzung auszuschließen, wenn gesundheitliche Bedenken bestehen, Sicherheitsanweisungen nicht beachtet werden, die Hausordnung verletzt wird oder andere Personen gefährdet oder erheblich beeinträchtigt werden.

5.7 Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten Einrichtungen von „Well in Time“ zu den offiziellen Trainingszeiten zu benutzen.

5.8 Das „Well in Time“ behält sich vor, die Öffnungszeiten der Einrichtung in zumutbarer Weise zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder Wartungsarbeiten zeitweise zu sperren. Das Mitglied hat in solch einem Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.

5.9 Das „Well in Time“ haftet nicht für Vorsatz und für grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Mitglieds. Das Mitglied ist in der Betriebshaftpflichtversicherung des „Well in Time“ mit einer Höchstsumme von 500.000€ bei Personenschäden und bis zu 130.000€ bei Sachschäden versichert.

5.10 Das „Well in Time“ verpflichtet sich, Daten, die sich aus der Vertragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern und nicht an Dritte weiterzugeben. Die Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO wird gewährleistet.

5.11 Keine Haftung besteht für den Verlust oder die Beschädigung eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung. Die Bereitstellung von Spinden begründet keine Haftung für hierin eingebrachte Gegenstände. Spinde sind lediglich während der Zeit des jeweiligen Trainings zu nutzen. Das „Well in Time“ ist berechtigt, missbräuchlich verwendete Schränke kostenpflichtig öffnen zu lassen.

5.12 5er- und 10er-Karten sind, sofern nicht anders vereinbart, personengebunden und nicht übertragbar.

6. Präventionskurse

6.1 Für Präventionskurse, Gesundheitskurse, Gruppenkurse und vergleichbare Kursangebote gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

6.2 Die Anmeldung zu einem Kurs ist verbindlich. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Bestätigung durch das „Well in Time“ und, soweit vorgesehen, Zahlung der Kursgebühr.

6.3 Bis spätestens 1 Woche vor Beginn der ersten Kurseinheit kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer unentgeltlich absagen.

6.4 Das „Well in Time“ kann Kurse absagen oder verschieben, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, Kursleitungen ausfallen oder sonstige wichtige Gründe vorliegen.

6.5 Bei Absage eines Kurses durch das Well in Time werden bereits gezahlte Kursgebühren erstattet oder auf Wunsch für einen Ersatztermin angerechnet.

6.6 Die Erstattung von Kursgebühren durch Krankenkassen oder sonstige Kostenträger wird nicht garantiert. Die Kundin oder der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, die Voraussetzungen einer möglichen Erstattung vorab mit dem jeweiligen Kostenträger zu klären.

6.7 Teilnahmebescheinigungen werden nur ausgestellt, wenn die hierfür erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

6.8 Die Mindestanwesenheit für Teilnahmebescheinigung beträgt 80% der Kurseinheiten.

6.9 Versäumte Kurseinheiten können nur nachgeholt werden, wenn dies organisatorisch möglich ist und ausdrücklich angeboten wird.

7. Minderjährige und nicht voll geschäftsfähige Personen

7.1 Bei Minderjährigen oder nicht voll geschäftsfähigen Personen ist für den Vertragsschluss und die Inanspruchnahme kostenpflichtiger Leistungen die Einwilligung der gesetzlichen Vertreter erforderlich, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.

7.2 Gesetzliche Vertreter sind verpflichtet, behandlungsrelevante Informationen mitzuteilen und, soweit erforderlich, bei der Behandlung oder Einweisung mitzuwirken.

7.3 Für die Teilnahme von Minderjährigen oder nicht geschäftsfähigen Personen an Fitnessangeboten oder Gesundheitskursen etc. gibt es keine Begleitpflichten. Diese Regelung kann jedoch in Absprache mit der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter individuell angepasst werden.

8. Hausordnung, Hygiene und Verhalten

8.1 Die Kundinnen, Kunden und Teilnehmenden haben die Hausordnung, Hygieneregeln sowie die Hinweise des Personals zu beachten.

8.2 In den Kurs- und Trainingsräumen ist auf gegenseitige Rücksichtnahme, Sauberkeit und einen respektvollen Umgang zu achten.

8.3 Trainingsgeräte, Behandlungsräume, Kursräume, Umkleiden und sonstige Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.

8.4 Das Well in Time kann Personen von der weiteren Nutzung oder Teilnahme ausschließen, wenn sie wiederholt oder erheblich gegen Verhaltens-, Sicherheits- oder Hygieneregeln verstoßen, andere Personen belästigen oder gefährden oder den Praxisablauf erheblich stören.

8.6 Am Standort stehen ausreichend Schließfächer für das Verwahren persönlicher Wertgegenstände während des Aufenthalts der Patientin oder des Patienten zur Verfügung. Das Well in Time übernimmt keine Haftung für verloren gegangene Wertsachen oder Garderobe.

9. Gutscheine, Aktionen und Sonderangebote

9.1 Gutscheine, Aktionsangebote und Sonderkonditionen gelten nur im jeweils angegebenen Umfang und Zeitraum.

9.2 Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

9.3 Sämtliche Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ab Ausstellungsdatum. Sofern nicht anders übermittelt, sind die Gutscheine des Well in Time nicht personengebunden und können auf eine andere Person übertragen werden. Ein vorhandenes Restguthaben kann nicht ausgezahlt werden.

10. Haftung

10.1 Das Well in Time haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

10.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet das Well in Time nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kundin, der Kunde, die Patientin, der Patient oder der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

10.3 Im Übrigen ist die Haftung des Well in Time ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

10.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Well in Time.

10.5 Für mitgebrachte Gegenstände, Kleidung, Wertgegenstände, Geld, Schmuck oder elektronische Geräte übernimmt das Well in Time keine Haftung, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Well in Time oder seiner Mitarbeitenden.

10.6 Für die Nutzung des Kursraumes zu freien Trainingszeiten übernimmt das Well in Time keine Haftung bei Verletzungen oder Beschädigungen.

10.6 Kundinnen und Kunden haften für Schäden, die sie durch unsachgemäße Nutzung von Geräten, Einrichtungen oder Räumen oder durch schuldhafte Verletzung von Sicherheits-, Hygiene- oder Verhaltenspflichten verursachen.

11. Datenschutz, Gesundheitsdaten und Dokumentation

11.1 Das Well in Time verarbeitet personenbezogene Daten, einschließlich Gesundheitsdaten, ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.

11.2 Einzelheiten zur Datenverarbeitung ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung des Well in Time.

11.3 Das Well in Time dokumentiert die Behandlungen und Kursteilnahmen und bewahrt Behandlungsunterlagen nach den gesetzlichen Vorgaben auf.

11.4 Eine Löschung von Behandlungsdaten erfolgt nur, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder sonstigen berechtigten Gründe für eine weitere Speicherung bestehen.

11.5 Die Kommunikation per unverschlüsselter E-Mail kann Sicherheitsrisiken aufweisen. Vertrauliche Gesundheitsdaten sollten daher nur über geeignete Kommunikationswege übermittelt werden.

11.6 Newsletter, werbliche Informationen oder sonstige elektronische Werbung werden nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung oder gesetzlichen Erlaubnis versendet.

12. Vertragsdauer und Kündigung

12.1 Die Dauer des jeweiligen Vertrages richtet sich nach der individuellen Vereinbarung, dem gewählten Tarif, dem Kursangebot, der Verordnung oder dem Angebot.

12.2 Verträge über einzelne Behandlungen enden grundsätzlich mit Erbringung der vereinbarten Leistung beziehungsweise Abschluss der jeweiligen Verordnung.

12.3 Laufzeitverträge, insbesondere Fitnessmitgliedschaften oder vergleichbare Dauerschuldverhältnisse, können nach Maßgabe der jeweiligen Vertragsbedingungen gekündigt werden.

12.4 Der Vertrag wird über den angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Die Fitnesstarife verlängern sich jeweils um 1 Monat, falls sie nicht mindestens 4 Wochen vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt werden. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

12.5 Der Mitgliedsvertrag kann aus wichtigem Grund vorzeitig gekündigt werden. Als wichtige Gründe gelten insbesondere eine andauernd bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder eine Schwangerschaft. Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen, wobei die eingegangene Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest o.ä. angenommen wird. Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und zurückerstattet. Auch das Well in Time kann aus wichtigem Grund kündigen.

12.6 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12.7 Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei trotz Abmahnung wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet oder eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar ist.

13. Änderung der AGB

13.1 Das Well in Time ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Vertragspartner zumutbar ist. Das gilt insbesondere bei Gesetzesänderungen, Rechtsprechungsänderungen, technischen oder organisatorischen Anpassungen, der Notwendigkeit von Klarstellungen ohne wesentliche wirtschaftliche Nachteile.

13.2 Änderungen werden rechtzeitig in geeigneter Form mitgeteilt. Für bereits abgeschlossene Verträge/Einzelbehandlungen gelten diese Änderungen nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird oder gesetzlich zulässig ist.

13.3 Änderungen werden rechtzeitig in geeigneter Form mitgeteilt. Für bereits abgeschlossene Einzelbehandlungen gelten Änderungen nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich zulässig ist.

14. Verbraucherschlichtung

14.1 Das Well in Time ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

14.2 Die E-Mail-Adresse des Well in Time lautet: kontakt@wellintime.de.

15. Schlussbestimmungen

15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15.2 Soweit die Kundin, der Kunde, die Patientin oder der Patient Verbraucher im Sinne des Gesetzes ist, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

15.3 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz des Well in Time, soweit gesetzlich zulässig.

15.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

15.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Stand: 24.08.2026